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Teilnahmeentgelte
Die Teilnahmeentgelte für regelmäßig stattfindende Kurse sind Jahresbeiträge, die in 12 monatlichen Teilbeträgen zu zahlen sind. Sie variieren je nach Gruppengröße undAnzahl der Unterrichtseinheiten. Grundlage sind das Programmheft unddie JKS-Entgeltordnung. Die Entgeltordnung ist hier online einsehbar (s. Download oben) oder kann im Büo der JKS angefordert werden.
Empfänger*innen von Bürgergeld oder Sozialgeld haben Anspruch auf 50-prozentige Ermäßigung der Teilnahmeentgelte, ebenso ihre Kinder, sofern sie im gleichen Haushalt leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Teilnahmeentgelte umfassen jeweils eine Grundausstattung an Materialien.
Teilnahmeentgelte für Angebote für Erwachsene
Das Entgelt ist berechnet auf der Grundlage einer Gruppenstärke von mindestens 7 Personen. Sinkt die Zahl der angemeldeten Teilnehmenden unter 7 muss eine Neuberechnungerfolgen. In diesem Fall ist der Rücktritt von der Anmeldung möglich.
Empfänger*innen von Bürgergeld oder Sozialgeld haben Anspruch auf 50-prozentige Ermäßigung der Teilnahmeentgelte. Die Teilnahmeentgelte umfassen jeweils eine Grundausstattung an Materialien.
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